Unverzichtbar für den Urlaub mit Hund sowie Reisen mit der Katze ist der EU-Heimtierausweis oder Pet Passport. Dieses Dokument ermöglicht es einem Haustier, innerhalb der EU problemlos ein- und auszureisen. Den EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bescheinigen muss, stellt der Tierarzt aus. Die Tollwutimpfung darf erst ab drei Monaten verabreicht werden und muss 21 Tage vor der Abreise geschehen. In einigen Ländern, wie z.B. Irland, Großbritannien, Malta und Finnland ist eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus obligatorisch.
Eine weitere zwingende Voraussetzung für das Reisen mit Hund und Katze ist seit 2011 das Chippen des Haustiers. Der Mikrochip oder Transponder zeigt den gleichen Identifikations-Code, der im EU-Heimtierausweis vermerkt ist, und ordnet das Tier damit eindeutig dem Besitzer zu.
Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU ist mit einer Quarantänepflicht für mehrere Wochen zu rechnen, wie zum Beispiel in Australien oder Kanada. Eine Tierkrankenversicherung mit Auslandsschutz ist auch empfehlenswert, falls das Haustier im Urlaub krank wird oder sich verletzt. Weitere Ratschläge zu Impfungen sowie Hinweise zu den jeweiligen Bestimmungen für den Urlaub mit Hund und Katze inner- und außerhalb der EU finden sich auf der Website des Deutschen Tierschutzbunds und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Für Informationen bezüglich des Urlaubs mit Haustier außerhalb der EU ist das jeweilige Konsulat ein weiterer wichtiger Ansprechpartner.